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Berufsausbildungskommission der ETH Zürich
 
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Geschäftsordnung der Berufsbildungskommission (BBK)

Berufsbildung der ETH Zürich

Weitere Informationen zu der Berufsbildung an der ETH-Zürich finden Sie auf www.lernende.ethz.ch.

Ziel und Zweck der BBK

Ein Reglement, genehmigt von der Schulleitung am 14. Dezember 1999) legt Ziele, Organisation und Finanzierung des Berufsbildungswesen der Lernenden an der ETH Zürich fest. Der BBK obliegt die strategische Ausrichtung der Lernendenbildung an der ETH.
Ein Erfahrungs- und Informationsaustausch dient zusätzlich der Transparenz.

Die Vertreter der Lernenden nehmen speziell die Interessen aller zu Bildenden wahr.

Zusammensetzung der BBK

Die BBK setzt sich zusammen aus 9 kompetenten Mitarbeitern/-innen verschiedener Berufsrichtungen der ETHZ, sowie aus 2 Vertretern der Lernenden verschiedener Berufsrichtung und verschiedener Geschlechter. Die Mitarbeiter/-innen werden auf 2 Jahre, die Lernenden auf 1 Jahr vom Vizepräsidenten Planung und Logistik gewählt. Der Präsident wird direkt von der Schulleitung auf 2 Jahre gewählt. Die beiden Vertreter der Lernenden werden jährlich anlässlich einer Versammlung der Lernenden der ETHZ bestimmt. Wiederwahlen sind bei Mitarbeiter/innen wie bei Lernenden möglich. Der BBK sind mehrere nicht gewählte Berater zur Seite gestellt, die im Bedarfsfall ad hoc aufgestockt  werden können.

Organisation

Versammlungen der BBK finden in regelmässigen Abständen ca. 5 Mal pro Jahr statt und werden vom Präsidenten der BBK gemeinsam mit dem Leiter des Berufsbildungswesens der ETHZ einberufen. Die Sitzungen werden protokolliert und eine bereinigte Kopie wird allen Mitgliedern der BBK ausgehändigt, bevor die nächste Versammlung stattfindet. Anträge sind dem Präsidenten bis spätestens 14 Tage vor der nächsten Sitzung schriftlich zu unterbreiten. Er legt auch die Traktandenliste fest und kann sie aus triftigen Gründen bei Beginn der Sitzung abändern.
Für die Beschlussfähigkeit ist die Anwesenheit von mindestens zwei Dritteln der gewählten BBK-Mitglieder erforderlich. Der Beschluss erfolgt durch einfaches Mehr; bei unentschiedenem Ausgang kommt der Stichentscheid des Präsidenten zum Tragen.

Kommissionen

Bei Bedarf können BBK-interne Kommissionen gebildet werden, die ihre ausgearbeiteten Vorschläge im Rahmen einer Vernehmlassung den restlichen Mitgliedern der BBK unterbreiten. Über allfällige Anträge beschliesst das Plenum der BBK.

Information

Die Informationen über die Sitzungen erscheinen in den jeweiligen darauffolgenden Infos. Über spezielle Anliegen der Lernenden orientieren die Vertreter der Lernenden selbst.


Zürich, im Mai 2002

 

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